Sie haben die Wahl!
Sie leben außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland?
Dürfen Sie dann bei Bundestags- oder
Europaparlamentswahlen mitwählen?
Wahrscheinlich ja!
Im folgenden finden Sie einen Auszug aus
der Infomation zum aktiven Wahlrecht des Bundeswahlleiters (für den
kompletten Text klicken Sie
hier):
Wahlberechtigt sind (bei
Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) auch diejenigen Deutschen,
die am Wahltage
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als Beamte, Soldaten, Angestellte
und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung ihres Dienstherrn
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sowie die Angehörigen
ihres Hausstandes,
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in Gebieten der übrigen
Mitgliedstaaten des Europarates leben, sofern sie nach dem 23. Mai
1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder
sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
-
in anderen Gebieten außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland leben, vor ihrem Fortzug
mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland
eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich
aufgehalten haben und seit dem Fortzug nicht mehr als
25 Jahre verstrichen sind. Entsprechendes gilt für Seeleute auf Schiffen,
die nicht die Bundesflagge führen, sowie die Angehörigen
ihres Hausstandes.
Um mitwählen zu können,
müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis der Gemeinde, in der
sie vor ihrem Fortzug aus Deutschland gewohnt haben, eintragen lassen.Vordrucke
und Merkblätter für die Antragstellung können bei den diplomatischen
und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im
Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie bei den Kreiswahlleitern angefordert
werden.
Der Bundeswahlleiter stellt das Antragsformular
auch als Download (pdf-Datei) zur Verfügung. Dazu bitte hier
anklicken!
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Das Wahljahr 2009:
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Landtagswahlen:
- 30.8. Saarland
- 30.8. Thüringen
- 30.8. Sachsen
- 27.9. Brandenburg
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Die Parteien des Deutschen Bundestages:
Nicht so ernst gemeintes zum Thema
Politik:
e-mail